Erbrechtsreform begünstigt die nahen Familienmitglieder
Das deutsche Erbrecht beinhaltet immer noch über 100 Jahre alte und tatsächlich zudem auch sehr bewährte Strukturen. Einige Passagen wurden jedoch den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Unverändert bleibt allerdings die Tatsache, dass eigene letztwillige Verfügungen, wie zum Beispiel das handschriftliche Testament auch weiterhin vorrangig vor den Vorgaben des Erbrechts berücksichtigt werden beim Erben und Vererben von Geld- oder Immobilienvermögen.
Erhöhung der persönlichen Freibeträge der engen Angehörigen
Zudem wurden die Freibeträge für die Kinder, den Ehe- und eingetragenen Lebenspartner kräftig erhöht. Dieser Personenkreis profitiert ohnehin schon von einer niedrigen Steuerklasse und einigen weiteren Vergünstigungen. Zurückgelassen wurden hierbei die entfernten Verwandten. Sie müssen aufgrund der niedrigen Freibeträge und hohen Steuerklassen mit einer hohen Erbschafts- und Schenkungssteuer rechnen. Dieser Sachverhalt trifft vor allem die kinderlosen Erblasser, die zumeist auch nach steuergünstigen Alternativen suchen.
Ehegatten haben darüber hinaus noch einige weitere Freibeträge, je nachdem in welchem Güterstand sie bei Bestand der Ehe zusammengelebt haben. In jedem Fall steht dem überlebenden Ehepartner der gesamte Hausrat zusätzlich bis zu einem Wert von 41.000 € steuerfrei zu.
Ehegatte und Kinder dürfen zudem eine Immobilie unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Kriterien steuerfrei behalten, wenn sie selbst 10 Jahre nach dem Erbfall darin wohnen. Während für den Ehegatten die Größe der Immobilie gleichgültig ist, darf sie bei den Abkömmlingen nicht größer als 200 qm Wohnfläche sein, ansonsten muss ein Steuerausgleich für den übersteigenden Betrag erfolgen.
Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Aktualisiert am 13. Oktober 2010